Kultur und Medien

Kultur soll allen Menschen und nicht nur einer Elite zur Verfügung stehen. Der Zugang zu Kunst, Medien und Kultur im Allgemeinen soll jedem ermöglicht bzw. erleichtert werden. Darum werden wir, die PIRATEN Niedersachsen, bestehende Projekte zur digitalen Archivierung kultureller Güter unterstützen. Mit Hilfe moderner Technologien können jetzt und in Zukunft alle Kulturgüter in Museen, Archiven, Sammlungen und Bibliotheken flächendeckend digitalisiert erfasst werden. In elektronischer Form stehen dann jegliche Kulturschätze unseres Landes allen Menschen zur Verfügung.

Aber unter Kultur verstehen wir nicht nur “altes” Kulturgut. Elektronische Spiele oder die Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören für uns genauso dazu, wie Ausdrucksformen im öffentlichen Raum. Die unnötige politische Einflussnahme auf die Inhalte der modernen Medien wollen wir unterbinden.

E-Sport-Vereine anerkennen

Zu den modernen Formen von Kultur zählen wir beispielsweise den E-Sport. Die Kurzbezeichnung E-Sport steht für “elektronischer Sport“, eine zeitgemäße Form des sportlichen Wettkampfs. Dieser wird mit Computerspielen über das Internet oder auf Lokalen-Netzwerk-Turnieren ausgetragen. Im Zuge des weltweiten Ausbaus des Internets hat der E-Sport sich zu einer Breitensportart nicht nur der Jugend entwickelt. Immer mehr Spieler organisieren sich in entsprechenden Vereinen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten die E-Sport-Vereine dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise, Eltern und Jugendlichen den E-Sport näher zu bringen, Vorurteile abzubauen und auf diese Weise Medienkompetenz zu vermitteln. Diese Arbeit muss genauso gewürdigt werden wie diejenige von Sportvereinen und als gemeinnützig anerkannt werden.

Zugangshürden minimieren

Kultur ist kein Selbstzweck. Sie ist der Schlüssel zur Bildung. Daher darf auch sie nicht Zutrittshürden aufgrund finanzieller Umstände zum Opfer fallen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle dem Land Niedersachsen gehörenden oder von ihm verwalteten oder geförderten kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen durch Schüler prinzipiell kostenfrei besucht werden können. Zudem sind dort Vergünstigungen für Studenten und Rentner ohne eine Altersgrenze zu gewähren. Ein entsprechendes Gesetz werden wir auf den Weg bringen.

Mit Hilfe moderner Technologie können wir unser kulturelles Erbe erfassen, archivieren, digitalisieren und jedermann frei zugänglich machen. Indem wir die kulturellen Errungenschaften Niedersachsens elektronisch zur Verfügung stellen, machen wir unser Bundesland auch zu einem attraktiven Kultur- und Wirtschaftsstandort. Außerdem wollen wir, dass Sie die Ergebnisse der digitalen Erfassung übersichtlich katalogisiert im Internet finden und genießen können.

Alle Inhalte landeseigener oder durch Landesmittel unterstützter kultureller Einrichtungen sind unter http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/ oder unter https://nds.museum-digital.de/ aufzuführen. Alternativ unterstützen wir auch den Ausbau des genossenschaftlichen Projekts digiCULT-Verbund eG zur Erfassung, Bewahrung und Verbreitung von Kulturgut genauso wie die Initiativen der Deutschen Digitalen Bibliothek und von Europeana. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Niedersachsen bei diesen nicht-kommerziellen Projekten langfristig engagiert. Über diese Seiten direkt und indirekt abrufbare Fotos sind unter freier Lizenz bereitzustellen.

digiCULT: Ein Verbund von Museen zur digitalen Erfassung und Publikation von Museumsbeständen. Momentan nehmen bereits z. B. Museen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg daran teil, Niedersachsen ist leider noch außen vor. Die erhobenen Daten werden wiederum anderen Projekten wie der internationalen Kulturdatenbank Europeana zur Verfügung gestellt.

Legale Graffiti ermöglichen

Weiterhin setzen wir für die Bereitstellung nicht zum Eingangsbereich zählender Außenwände dem Land Niedersachsen gehörender Bauwerke für die Benutzung zu öffentlichem Graffiti ein. Entsprechende Wände sind zu kennzeichnen. Vorgaben des Denkmalschutzes und Gestaltungsvogaben sind zu berücksichtigen.

Verfügbarkeit von Medieninhalten

Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist bereits ein großer Teil des Programmangebots digital verfügbar, sowohl gleichzeitig mit der Ausstrahlung als auch “archiviert” in so genannten Mediatheken. Hier sehen wir im Bereich der Archivierung und der dauerhaften Bereitstellung ein Problem. Denn die Hauptaufgabe des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht ja darin, die Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung und kulturellen Beiträgen zu versorgen. Diese gebührenfinanzierten Inhalte sind aber seit der Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur für sehr kurze Zeit in den Online-Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar. Will jemand zu einem späteren Zeitpunkt auf einen bestimmten Medieninhalt, z. B. eine interessante Reportage, zugreifen, so muss er dafür eine Gebühr entrichten. Unter Umständen ist der Medieninhalt überhaupt nicht mehr erhältlich, und das, obwohl für seine Produktion und Bereitstellung bereits Rundfunkgebühren gezahlt worden sind.

Wir setzen uns dafür ein, dass allen Menschen alle Medieninhalte zeitlich unbegrenzt und ohne Bezahlung zur Verfügung gestellt werden. Aus Rundfunkgebühren finanzierte Sendungen und Online-Inhalte sollen zudem unter freie Lizenzen gestellt werden und somit von jedem frei getauscht werden dürfen.

Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen

Da die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebührengelder ausreichend ist, setzen wir uns dafür ein, dass Werbung ausschließlich für Programmbestandteile gemacht werden darf. Zu enge Beziehungen mit den werbenden Unternehmen können so weitestgehend ausgeschlossen werden, wodurch dann auch keine Konflikte z.B. mit Nachrichtensendungen oder Enthüllungsmagazinen entstehen können. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums. Zudem ist gesetzlich geregelt, dass Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Programm von Bürgerfunk unzulässig sind. Gleiches Recht für alle.

Personelle Umbesetzung des Rundfunkrates

Ein anderes Problem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen wir darin, wie die verwaltenden Rundfunkräte zusammengesetzt sind. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sollen so genannte staatsferne Körperschaften sein, d. h. sie sollen unabhängig vom Staat die Pressefreiheit garantieren. Um Unabhängigkeit und Programmvielfalt zu gewährleisten, werden die öffentlich-rechtlichen Sender von einem Verwaltungsrat gesteuert. Dieser Verwaltungsrat ist überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden besetzt. Doch dass auch die Vertreter von politischen Parteien in den Rundfunkrat des NDR berufen werden, lehnen wir grundsätzlich ab. Neben einem Einfluss auf die Programmgestaltung muss vor allem eine Einflussnahme auf die Personalpolitik des NDR ausgeschlossen werden. Der Verwaltungsrat des NDR darf kein Instrument der Parteipolitik sein.

Im Gegensatz dazu setzen wir uns dafür ein, dem Chaos Computer Club entweder einen Sitz in der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt oder im NDR-Rundfunkrat einzuräumen. So werden endlich auch die Internetnutzer angemessen vertreten, die bisher als gesellschaftlich relevante Gruppe vernachlässigt werden. Dies ist umso notwendiger, als Internetnutzer mit der Neuordnung des Gebührensystems an der Finanzierung des Gesamtangebots des Senders beteiligt sind.

Weitere zur berücksichtigende Gruppen sind aufgrund der geänderten Zusammensetzung der Gesellschaft und der daraus resultierenden gerechtfertigten Ansprüche Vertreter von säkularen, weltanschaulichen Vereinigung (z.B. IBKA oder Humanistische Union), einer Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD), gesellschaftskritischen bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac), eine Vertretung von Asylsuchenden u. Migranten (z.B. Pro Asyl oder Nds. Flüchtlingsrat), jeweils eine Organisation der Freien Berufe (z.B. BFB), des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund oder ProVieh), des Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund) und des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund). Alle nicht durch Staatskirchenverträge gedeckte Privilegien aus den Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Medien sollen aufgehoben werden. Denn Kirchen sind nicht anders zu behandeln, als andere Interessenvereinigungen.

Für die Besetzung aller Gremien sollen die gleichen Ausschlusskriterien gelten, die schon jetzt für das ZDF Gültigkeit haben. Überschneidungen von teilnehmenden Organisationen innerhalb eines Senders in verschiedenen Gremien sind zu vermeiden.

Berücksichtigung sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

In der Folge setzen wir uns dafür ein, dass die Verwirklichung der Gleichberechtigung unabhängig von der sexuellen Identität und geschlechtlichen Vielfalt als Teil der Programmgrundsätze öffentlich-rechtlicher Medien festgeschrieben wird. Denn diesem muss überall Rechnung getragen werden.

Öffentlichkeit der Mediengremien

Diese Mediengremien entscheiden nicht nur über Programm, sie entscheiden auch über die Verteilung des Geldes der Gebührenzahler und sonstige Einnahmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für öffentliche Sitzungen von Mediengremien öffentlich-rechtlicher Sender ein. Davon ausgeschlossen sollen nur Sitzungsteile sein, die den Daten- und Persönlichkeitsschutz sicherstellen müssen. Denn Transparenz ist insbesondere dort notwendig, wo es um die Verteilung öffentlicher Mittel geht.

Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Sponsoring von im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigten Produktionen erfolgt zumeist durch Produktplatzierungen. Dadurch werden den Zuschauern, meist unbemerkt, Werbeinhalte präsentiert. Früher nannte man das Schleichwerbung. Daher halten wie die eindeutige Kennzeichnung von Sponsorenleistungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unumgänglich. Für die Zukunft wird ein Verzicht auf Sponsoring bei Eigenproduktionen angestrebt. Denn anders als bei Werbung lässt sich Sponsoring insbesondere bei zugekauften Produktionen nicht immer vermeiden.

Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Journalisten mehr Freiheiten erhalten, auch entgegen der wirtschaftlichen oder politischen Interessen der Verlage berichten zu dürfen. Denn mehr Innere Pressefreiheit ist in Deutschland seit Jahren nötig.

Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Um Sicherheit hinsichtlich der Gesetzesmäßigkeit von Veröffentlichungen zu gewährleisten, setzen wir uns für die Aufstellung einer Liste der strafrechtlich zu verfolgenden Delikte durch Medienschaffende ähnlich der im Hessischen Pressegesetz ein. Die Verbreitung von mittels Whistleblowing erlangten Informationen wäre damit von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgeschlossen, sofern die Inhalte nicht selbst strafbar wären.

Transparenz bei der Vergabe der Kulturförderung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Bewertung der Kriterien zur Förderungserlangung in einem offenen, transparenten Verfahren erfolgt. Weiterhin setzen wir uns für die Veröffentlichung der Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Förderkriterien ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung erstellten Projekten muss Transparenz in der Entscheidungsfindung gegeben sein.

Gerechterer Denkmalschutz

Keine Belastung durch Denkmalschutz

Denkmale kommen der Allgemeinheit zugute, sie sollen nicht zu Belastungen des Einzelnen führen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass bei Bauimmobilien, die dem Denkmalschutz unterliegen, alle aufgrund des Denkmal-Status’ anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden, sofern das Objekt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht unter Denkmalschutz stand. In Anspruch genommene Steuervorteile sind gegenzurechnen. Dies soll bis zu einer Veräußerung der Immobilie gelten.

Kein Verfall von Denkmalen zulassen

Denkmale müssen in Niedersachsen nicht erhalten bleiben, wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist. Somit setzen wir uns dafür ein, dass ausreichendes Personal in den Denkmalschutzbehörden vorhanden ist, frühzeitig auf diese Gefahr hinzuweisen. So lässt sich vermeiden und durchsetzen, dass dieser Grund herbeigeführt wird, um ein Denkmal abreißen zu können.

Schau mal, Schatz

Nur ein gerechter Ausgleich aller Interessen sichert historisch wertvolle Funde der Allgemeinheit. Darum setzen wir uns dafür ein, dass dem Finder von als Schatz zu definierenden Objekten wenigstens die Hälfte des Wertes zusteht, wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen. Dieser soll dabei die Grundlage der Berechnung bilden. Die bisherige Regelung, dass ein Finderlohn nach Belieben und im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts gezahlt werden kann, lässt nicht vermuten, dass tatsächlich alle gefundenen kulturell wertvollen Objekte der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Funde bis zu einem ermittelten Wert von € 5.000,- sind gemäß § 984 BGB zu behandeln. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, ist von der Gewährung einer Belohnung abzusehen. Gleiches gilt, wenn der Fund nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes angezeigt wurde.

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