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Schulische Inklusion: Vielfalt statt Zwang

CC-BY Tobias M. Eckrich

Ein Gastbeitrag von Thoralf Will, @umrath, Mitglied der Piratenpartei im Kreisverband Regensburg.

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtskräftig. Durch sie leitet sich für das deutsche Bildungssystem der Anspruch ab, dass auch Kinder mit einer Behinderung einen Anspruch auf Beschulung an einer Regelschule haben. Der Grundgedanke der inklusiven Pädagogik ist hierbei, dass sich nicht das Kind an die Schule anpasst, sondern die Schule an das Kind. Schrittweise führen daher die deutschen Bundesländer die Inklusion in ihre Schulsysteme ein. So ermöglicht beispielsweise die Inklusion laut des niedersächsischen Bildungsministeriums

«den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.»

In der Realität zeigt sich jedoch, dass trotz einiger schwerwiegender Probleme in der praktischen Umsetzung, oft eine ruckartige Einführung durch die Politik forciert wird. Alleine die Vielfalt der Förderbedarfe – Förderbedarf Sprache, Lernen, geistige Entwicklung, emotional-soziale Entwicklung, Körpermotorik – zeigt, dass die Umsetzung der Inklusion eine herausfordernde Aufgabe ist. Am Beispiel von Niedersachsen sollen diese Probleme aufgezeigt werden. Hier wurde letztes Jahre zwar die ursprünglich geplante komplette Abschaffung sämtlicher Förderschulen abgewendet, und auch die geplante Abschaffung der Förderschule Sprache ist zunächst vom Tisch, jedoch sind die aktuellen Probleme gravierend genug, um an der Art und Weise der Umsetzung der Inklusion zu zweifeln.

bildung_sDies ist die Situation in Niedersachsen in 2015: Für den Primarbereich (Klasse 1 bis 4) ist die Wahlfreiheit für den Schwerpunkt Lernen nicht mehr gegeben, für den Sekundarbereich steht eine Abschaffung mit einem neuen Schulgesetz ins Haus. Das bedeutet, dass schon heute Schülerinnen und Schüler mit teils erheblichen Lernbehinderungen zusammen mit nicht-behinderten unterrichtet werden. Dieses ist im Sinne der Inklusion wünschenswert, und kann unter der Voraussetzung einer entsprechenden Mittelausstattung für eine Vielzahl von Schülern auch sinnvoll sein.

Aus der Praxis

Allerdings ist der Schulalltag weit von einer funktionierenden System entfernt. Laut Erlasses des niedersächsischen Kultusministeriums («Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen») steht jeder Grundschulklasse ein Sonderpädagoge für zwei Stunden in der Woche zur Verfügung. In der Praxis kann dieses folgendes bedeuten (das Szenario basiert auf einem echten Fall – folgende Zusammensetzung einer inklusiven Grundschulklasse hat es im letzten Schuljahr in Niedersachsen gegeben): Während die ‘normalen Schülerinnen und Schüler’ im Zahlenraum 100 Division und Subtraktion üben, lernt ein Schüler mit mit dem Förderbedarf Lernen ist das Addieren im Zahlenraum 10, ein weiterer übt die Zehnerzahlen mit dem Hunderterfeld zu erkennen und von klein nach groß zu sortieren. Zwei Schülerinnen mit Förderbedarf Sprache benötigen gesonderte sprachliche Unterstützung, sonst verstehen sie die Arbeitsaufträge nur unzureichend. Ein Kind mit Migrationshintergrund spricht gar kein Deutsch. Ein Schüler ist den anderen weit voraus und könnte bereits Brüche und Prozente berechnen und wiederum ein Schüler mit dem Förderbedarf emotional-soziale Entwicklung (also die früher sogenannten Verhaltensauffälligkeiten) sprengt regelmäßig den Matheunterricht, weil er seine Mitschüler mit Gegenständen bewirft, spontan und unaufgefordert den Raum verlässt oder mit der Lehrkraft diskutiert, bevor er Arbeitsaufträge ausführt. Zusätzlich sitzt noch eine Schülerin mit dem Förderschwerpunkt Körpermotorik im Klassenraum, die den mathematischen Inhalten folgen, aber aufgrund einer Muskelschwäche in der Hand ihre Rechenergebnisse nicht eigenständig notieren kann. Für jeden dieser aufgeführten Schüler wäre eigentlich eine individuelle Unterstützung vonnöten. Die Grundschullehrkraft müsste in jeder(!) Schulstunde im Team mit mindestens(!) einer Förderschullehrkraft kooperieren können und selbst dann scheint es fast unmöglich den Bedürfnissen aller gerecht zu werden.

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Diese offensichtlich notwendige Unterstützung in Form eines Sonderpädagogen steht nun allerdings nur in 2 von 26 Pflichtstunden (ausgenommen bei Schülern mit geistiger Entwicklung, sie bekommen 5 Stunden) zur Verfügung, was einem Anteil von ca. 7,6% der Unterrichtszeit entspricht. Da zudem die erfolgreiche Arbeit von Förderschullehrern auf der intensiven Zusammenarbeit und einer engen Bindung zu den einzelnen Schülern beruht, ist ein auf die Bedürfnisse des Schülers zugeschnittener Unterricht schwierig bis gar nicht zu realisieren. Der Arbeitsbereich eines nur inklusiv arbeitenden Förderschullehrers sieht im «worst case» so aus: Da er 26,5 Stunden Regelarbeitszeit hat und jeder Grundschulklasse 2 Stunden Unterstützung zugeteilt werden, besucht er 13 Klassen. Er sieht also nicht nur circa 340 Kinder in 13 verschiedenen Klassen pro Woche, sondern muss auch mit allen in diesen Klassen tätigen Lehrkräften kooperieren. Oftmals haben kleine Grundschulen auf dem Land nicht einmal 13 Klassen, sodass die Lehrkräfte auch noch an mehreren Schulen gleichzeitig eingesetzt sind und verschiedene Kollegien bedienen. Jede Schule hat andere Ausstattungen und je nach Standort zum Teil sehr verschiedene Schülerschaften. Wie soll er da die Schüler so intensiv kennenlernen, dass er gezielt genau nach deren Bedürfnissen beraten und planen kann?

Parallel obliegt es der, für diese Zwecke nicht ausgebildeten, Grundschullehrkraft (Fortbildungen sind nicht verpflichtend), alle diese Schüler gleichwertig zu fördern. Hier stößt man an das nächste Problem: die Klassenstärke. Einen individualisierten Unterricht in einem Klassenverband mit ca. 26 Schülern durchzuführen ist eine sehr komplexe Aufgabe. In einer Förderschule beträgt die Größe der Klassen maximal 14, meist jedoch nur 6 bis 10 Schüler. Dort wird ein Schüler also während der gesamten Schulzeit in einer sehr viel kleineren Lerngruppe gezielt genau da gefördert, wo seine ganz individuellen Schwächen und Stärken liegen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass jeder sein eigens für ihn entworfenes Arbeitsblatt bearbeitet, da Lernen im Gleichschritt («Mathebuch Seite…, Aufgabe 1») nicht möglich ist. Dies funktioniert aber nur, weil sich ein Sonderpädagoge lange und intensiv mit wenigen Schülern befassen kann und ihr Lernverhalten irgendwann ‘in und auswendig’ kennt und eventuelle Stolpersteine neuer Lerninhalte gezielt aufbereitet. Zusätzlich ist ein Förderschulunterricht grundsätzlich nach anderen Prinzipien gestaltet als ein Grundschulunterricht. Die Schüler wiederholen Lerninhalte teilweise monatelang. Was ihr nächstes Lernziel ist, wird in einem individuellen Förderplan festgehalten. Sie lernen handelnd, spielerisch und mit viel Bewegung und Ruhephasen. Dies alles ist etwas, was die zweistündige Begleitung in der Woche in einer Regelschule nicht leisten kann. Zum einen, weil sie die Schüler gar nicht so genau kennenlernen kann um bei jedem individuell anzusetzen und zum anderen, weil die Planung dieser Arbeitsmaterialien jetzt dem Grundschullehrer obliegt, der im Studium derart kleinschrittiges und handlungsorientiertes Arbeiten nicht gelernt hat. Zusätzlich muss er sich im Gegenteil zu einem Förderschullehrer nicht auf 10, sondern auf 26 Kinder mit ihren unterschiedlichen Lernstufen und Befindlichkeiten einstellen und sich dabei noch innerhalb der curricularen Vorgaben (also der vom Kultusministerium vorgeschriebene Lernplan) der einzelnen Schulfächer bewegen, die zeitlich sehr eng gesteckt sind.

Neben der unzureichenden sonderpädagogischen Betreuung besteht zudem die Gefahr, dass der Schüler durch die Beschulung mit ‘normal entwickelten Schülern’ nahezu allgegenwärtig seine zum Teil in jedem Schulfach stark ausgeprägten Defizite vorgeführt bekommt, was das Selbstbild des Schülers negativ prägen kann. In der Realität sieht das oft so aus, dass ein Erstklässler motiviert ins Schuljahr startet und sich wie die meisten anderen Kinder zunächst auf die Schule freut. Doch bereits nach wenigen Wochen bemerkt er, das viele Kinder schneller verstehen und sich auf Fragen melden, deren Inhalt er nicht erfassen kann. Wie fühlt man sich, wenn am Ende des Schuljahres alle Kinder eigene Geschichten schreiben und lesen können und man selbst nur einfache Silben wie »mi« oder «la» mit Mühe entziffert? Es passiert nicht selten, dass dieser Schüler Verhaltensauffälligkeiten entwickelt um seine Defizite zu verstecken. Er stört den Unterricht mit auffälligem Verhalten oder entwickelt Schulangst und verweigert den Unterricht auf diese Weise. Ein Wechseln an eine Förderschule mit konkret an seine Fähigkeiten angepassten Inhalten, die auch ihm Erfolgserlebnisse beschaffen, ist jedoch durch die Gesetzgebung nicht mehr möglich. Die von der rot-grünen Regierung versprochene Wahlfreiheit für diesen Schüler wurde somit beschnitten. Individualität zu respektieren bedeutet hier offensichtlich die Möglichkeit einen für diese Schüler individuell besser passenden Unterricht zu besuchen, auszuschalten. Dies ist im Sinne der Inklusion unlogisch.

Dabei geht es auch anders, wie das Beispiel der inklusiven Beschulung in Finnland zeigt. Dort gibt es noch die Wahlfreiheit an einer Förderschule unterrichtet zu werden, der Großteil der Schüler wird jedoch inklusiv beschult. Grundsätzlich steht dort bei der Schulentscheidung die Frage im Mittelpunkt, was dem einzelnen Schüler am meisten nützt.

Neben den Lehrern kümmern sich an inklusiven Schulen Schulpsychologen, -Sozialarbeiter, -Krankenschwestern und Laufbahnberater um die Schüler. Jeder dort Tätige ist für seinen Kernbereich zuständig, so dass sich Lehrer auf das Unterrichten konzentrieren können. Förderlehrer sind in Finnland für alle Schüler zuständig; wenn ihre Hilfe im Klassenverband nicht ausreicht, erhalten sie gezielte Förderung z.B. durch Lehrassistenten, die ihnen und nicht dem Lehrpersonal helfen. Auch besteht für lernschwächere bzw. lernbehinderte Schüler die Möglichkeit ihre allgemeine Schulausbildung in einem langsameren Lerntempo zu absolvieren. Ihnen stehen 11 Jahre statt 9 Jahre dafür zur Verfügung. Daher handelt es sich bei dieser «finnischen Inklusion» um einen Mittelweg mit Wahlfreiheit und Wechselmöglichkeiten, je nach individuellem Bedarf. Das ist zur Zeit mehr, als Deutschland auf dem Gebiet zu leisten vermag.

Fazit

Zwar werden bis 2017 336 Millionen Euro für neue Lehrkräfte zur Verfügung gestellt, um die Situation zu verbessern, jedoch sind diese Maßnahmen für die jetzigen Klassen nicht von Bedeutung. Momentan sind die finanziellen Mittel tatsächlich noch weniger ausreichend, da neben der inklusiven Beschulung auch der Lehrbetrieb an den noch existierenden Förderschulen aufrecht gehalten werden muss. Für diese «Doppelbelastung» ist jedoch im Haushalt des Landes keine Kompensation vorgesehen. Und auch, wenn demnächst Geld für neue Lehrkräfte zur Verfügung steht, ist eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigem Unterricht nicht gewährleistet. Denn es mangelt momentan an Nachwuchs bei den Förderschullehrern, so dass viele Stellen nicht besetzt werden können und auch Absolventen mit wenig Talent und unterdurchschnittlichen Leistungen eingestellt werden müssen. Eine planvolle Einführung von Seiten der Politik und der Landesschulbehörde würde diesen Punkten Rechnung tragen und dafür sorgen, dass Kinder in funktionierende Bildungsstrukturen nach den besten Möglichkeiten gefördert werden.

Daher fordern wir, dass Inklusion endlich professionell und in einem realistischen Tempo und unter Wahrung der Wahlfreiheit umgesetzt wird. Nur die Kooperation zwischen Eltern, Pädagogen, Sonderpädagogen und Ärzten kann die geeignete Schulform- und -förderung möglich machen und den individuell zum Schüler passenden Beschulungsort festlegen. Letztendlich soll sich ein Schüler in der Schule angenommen und bestätigt fühlen, weil nur dann eine optimale Entfaltung der Kompetenzen stattfindet. Die Frage, ob Inklusion an Regelschulen dies (besonders in Hinblick auf die marginalen Mittel, mit denen sie zur Zeit ausgestattet ist, aber auch im Grundsätzlichen), immer leisten kann, ist mit Sicht auf das Wohl jedes einzelnen Kindes mehr als berechtigt. Hier gilt es vom Gesetzgeber erheblich am Regelwerk nachzubessern und die Förderschulen, die für einige Kinder mit Förderbedarf die Hoffnung auf eine glücklichere Schulzeit bedeuten können, weiterhin im Bestand zu halten oder durch kooperative Konzepte in Regelschulen zu ergänzen. Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, geistige Entwicklung und Körpermotorik bleiben zumindest im Moment noch laut Gesetzt und nach heftigen Protesten der Elternschaft bestehen. Warum nicht dann auch die Schulen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen? Denn Inklusion und das Recht auf Individualität widersprechen nicht dem Konzept einer alternativen Beschulung an der Förderschule oder in kooperativen Schulformen.

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