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Bestandsdatenauskunft seit heute in Kraft

Seit heute, dem 1. Juli 2013 gilt ein neues Gesetz zur “Bestandsdatenauskunft”, das es für den deutschen Staat noch einfacher macht an Daten von Privatpersonen zu kommen. Bereits bei Ordnungswidrigkeiten – also Kleinigkeiten – dürfen Bestandsdaten abgerufen werden, ohne zwingendem Richtervorbehalt, für Geheimdienste sogar ohne konkreten Anlass.

Was sind Bestandsdaten? Das sind alle Daten, die ein Anbieter / eine Firma, bei dem man ein Angebot nutzt, über einen angelegt hat um die Vertragsbeziehung zu erfüllen. Also Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zugangsdaten, PIN – / PUK – Nummern, Passwörter, Nutzernamen, usw. Bestandsdaten können aber auch Daten sein, die Rückschlüsse auf die Nutzung eines Angebots zulassen, zum Beispiel IP-Adressen oder Anrufverbindungen.

Wer hat von mir Bestandsdaten? Nun, viele! Und mehr als einem bewußt ist. Jede Firma mit denen man in Kontakt steht, hat zwangsläufig Bestandsdaten, also Kundendaten, angelegt. Das Gesetzt zur Bestandsdatenauskunft will aber neben den reinen Personendaten auch Zugangsdaten von den Firmen abrufen können. Nutzen Sie Onlinebanking, haben Sie Zugangsdaten? Haben Sie ein Handy mit PIN? Haben Sie eine E-Mail-Adresse mit Zugangsdaten? Haben Sie ein Telefon? Nutzen Sie das Internet? Haben Sie ein Kundenkonto bei einem Online-Shop? Sind Sie in einem sozialen Netzwerk? Was haben Sie davon wann und wie oft und wozu genutzt? Bestandsdaten liefern die Antwort!

Wozu brauchen die Behörden meine Bestandsdaten? Eigentlich, so sollte man meinen, garnicht. Es sei denn die Behörden halten jemanden für einen Terroristen oder Kriminellen. Doch was kann jemand machen, der meine Bestandsdaten hat? Ganz einfach, er kann alles machen und sehen, was ich auch machen und sehen kann. Wenn jemand meine Zugangsdaten zu meinem Mail – Postfach hat, so kann er meine Mails lesen / schreiben / löschen. Hat jemand die Zugangsdaten zu meinem Onlinebanking, sieht er meine Salden. Doch umgekehrt ist es noch interessanter: Hat jemand nur eine IP-Adresse, die auf einer Internetseite war, so hat er mit Bestandsdatenauskunft Name, Anschrift und Geburtsdatum. Und mit diesen Daten dann wieder alle anderen Informationen durch eine Bestandsdatenabfrage zu dem Mail – Account, usw.

Bestandsdaten müssen seit heute alle Firmen den exekutiven Behörden auf Verlangen aushändigen, ab einer bestimmten Unternehmensgröße sogar per Schnittstelle vom Firmenrechner zum Behördenrechner. Alles voll digital und automatisiert, ohne richterliche Prüfung, schon bei Ordnungswidrigkeiten wie falsch Parken.

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Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.

Wir organisieren eine Sammel-Verfassungsbeschwerde. Das heißt, Sie können die Verfassungsbeschwerde mit einreichen. Dazu müssen Sie einige Angaben machen und die daraus erstellte Prozessvollmacht für unseren Rechtsanwalt Meinhard Starostik unterschreiben und absenden. Die Teilnahme ist voraussichtlich bis zum 31. Juli 2013 möglich.

Wir wollen jedem Bürger, auf dessen Daten durch die Bestandsdatenauskunft zugegriffen werden kann, die Möglichkeit geben, Beschwerde gegen die Verletzung seiner Grundrechte einzureichen.

Schließen Sie sich der Verfassungsbeschwerde an!

Einfach den Fragebogen ausfüllen, ausdrucken und mit einem frankierten Umschlag an die angegebene Adresse senden, fertig. Es entstehen keine weiteren Kosten.

 

Weitere Informationen:

http://bestandsdatenauskunft.de/

https://stopp-bda.de/

YouTube Video BDA

BDA Protestwiki

Zuerst veröffentlicht unter:Piraten Ostfriesland

 

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