Spenden und Zahlungen

Vielen Dank, dass Sie sich für eine Spende an die Piratenpartei Niedersachsen entschieden haben.
Hier finden Sie alle Informationen, wie sie auch finanziell unsere Arbeit unterstützen.

Per Überweisung spenden

EmpfängerPiraten Niedersachsen
BankGLS Bank
IBANDE53 4306 0967 4021 4732 00
BICGENODEM1GLS
VerwendungszweckSpende von Name, Vorname, Anschrift (ggf. mit Zusatz „Stichwort“ und einem konkreten Verwendungszweck)

Bei Angabe von Name und Anschrift im Feld Verwendungszweck übersenden wir ab einem Betrag von 300 Euro oder auf Wunsch eine formelle Zuwendungsbestätigung beziehungsweise eine Spendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt. Unterhalb dieses Betrages reicht dem Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungs- oder Abbuchungsbeleg der eigenen Bank.

Du kannst 10,- Euro entbehren und willst uns sofort direkt unterstützen?
Dann scanne einfach den nachfolgenden QR-Code über die Banking-App deines Vertrauens:

QR-Code, um der Piratenpartei Niedersachsen 10,- Euro zu überweisen.

Regelmäßige Spenden

Vielen Dank für Einzelspenden!

Um aber langfristig planen und Rücklagen für Wahlen aufbauen zu können freuen wir uns auch besonders über regelmäßige Spenden – auch über kleine Beträge. Wenn Du einen Dauerauftrag bei Deiner Bank einrichten kannst, würde uns das sehr helfen. Schon ein paar Euro im Monat ermöglichen uns auch langfristige Finanzierungen zu übernehmen. Zudem sind unsere Mitglieder aufgerufen freiwillig 1% ihres Netto-Einkommens monatlich zu spenden.

Steuer-Tipp

Bis zu einer Höhe von 1.650 Euro (3.300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650 Euro (3.300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 11/2011)

Sonstige Zahlungen

Diese Kontoverbindung ist auch für alle sonstigen Zahlungen an den Landesverband zu nutzen.

Wenn einmal etwas unklar sein sollte…

Unser Landesverband steht per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Alle Wege zu uns sind im Impressum aufgeführt.