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Entwurf zum Bundesteilhabegesetz ist unzureichend

https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/thumb/b/bd/Jan-02.jpg/424px-Jan-02.jpgIn einer Pressemitteilung vom 16.09.2016 stellte Landessozialministerin Cornelia Rundt die Haltung der niedersächsischen Landesregierung [1] zum Entwurf des neuen Bundesteilhabegesetzes [2] vor. Leider vergaß sie dabei, die weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen ausreichend darzustellen.

“Es gibt 9 Kriterien zur Begutachtung eines Menschen hinsichtlich seiner Hilfebedarfe”, erklärt Antonia Hörster, Basispirat aus Braunschweig und Betroffene. “Jemand wie ich erfüllt diese schonmal garnicht, obwohl ich als schwerstbehindert gelte. Das heißt, es könnte passieren, dass ich meinen Werkstattplatz verliere, mein ambulant betreutes Wohnen und im schlimmsten Falle meinen Status als Behinderte. In dieser Konsequenz bedeutet dies, dass weniger Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten dürfen und somit Fachkräfte ihre Arbeitsstelle verlieren und Organisationen wie die Lebenshilfe keine Fördergelder der Länder mehr erhalten. [3]”

Auch der Freizeitbereich ist betroffen. “Wenn man als Mensch mit Beeinträchtigung in ein Kino möchte, kann es sein, dass das erst möglich ist, wenn genügend Menschen, wohlgemerkt fremde Menschen, zusammengekommen sind, weil es dann erst Geld für diese Aktivität gäbe”, führt Hörster weiter aus. Generell gilt: “Viele ‘Behinderte’ schaffen nicht einmal 5 der 9 Kriterien und stehen dann einfach ohne jeglichen Anspruch auf Teilhabe da. [4]”

Weitere Kritikpunkte sind:
  1. Pflege im ambulanten Bereich soll künftig vorrangig sein und könnte im schlimmsten Fall Leistungen der Eingliederungshilfe ersetzen. Die Verschiebung von Menschen mit Behinderung in die Pflege müssen wir verhindern! Es drohen erneut langwierige Rechtsstreitigkeiten zu Lasten von Menschen mit Behinderung.
  2. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III soll außerdem die pauschale Abgeltung der  Leistungen der Pflegversicherung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch auf bestimmte ambulant betreute Wohnformen ausgedehnt werden. Dies bedeutet für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf in solchen Wohnformen (ca. 20.000 Personen bundesweit) eine finanzielle Verschlechterung von bis zu 1346 € im Monat. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, werden sich gerade für  Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dadurch erheblich verschlechtern.
  3. Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten sollen auf ein zu niedriges Niveau begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht manchen Einrichtungen das finanzielle Aus und Menschen mit Behinderung verlieren ihr Zuhause.
  4. Menschen sollen gezwungen werden können, Teilhabeleistungen mit anderen  gemeinsam zu nutzen. Ihre Teilhabe und Selbstbestimmung wird dadurch  eingeschränkt. Gemeinschaftszwang darf es daher nicht geben!
  5. Der Zweck der Eingliederungshilfe soll nur noch Teilhabe und nicht mehr  Rehabilitation sein. Rehabilitation ist aber unverzichtbar für viele Menschen mit Behinderung.
Dies sind nur einige wenige Punkte, die am Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zu krititisieren sind. Eine ausführliche Darstellung findet sich in einer Stellungnahme des Bundes behinderter Juristen. [5] 
“Um diese Mängel bekannter zu machen, findet am 22.09.16 in Hannover am Kröpcke um 13:30 Uhr die “Demonstration für ein besseres Bundesteilhabegesetz” [6] statt. Wir rufen zur Teilnahme auf”, ergänzt Thomas Ganskow, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen, der bei der Veranstaltung anwesend sein wird. 

Die Piratenpartei betrachtet krankheits- oder störungsbedingte Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder Störungen sowie Behinderungen als Bestandteile des menschlichen Lebens und setzt sich deshalb für die Einbeziehung Betroffener am gesellschaftlichen Leben im Sinne der Inklusion ein. [7] [8]

Quellen:

 

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