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Politik – so nicht!

Tobias M. Eckrich

Unsere Gesellschaft, wir Bürger wollen die Energiewende bewältigen. Den ordnungspolitischen Rahmen zu setzen ist die Aufgabe der Volksvertreter – und wir bezahlen sie dafür.

Welchen Respekt bringen sie dieser Aufgabe entgegen, welchen Respekt zollen sie uns Bürgern? Bundesminister legen den Amtseid nach Artikel 56 des Grundgesetzes ab: „…Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen…“. So so, „meine Pflichten gewissenhaft erfüllen“.

Am 29. November 2012 redet der damalige Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler im deutschen Bundestag zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschafts­rechtlicher Vorschriften“, zur „offshore Haftungsumlage“: „Weil wir wissen, dass die Risiken zwar klein, aber die Kosten im Schadensfall vergleichsweise hoch sind,…“  [2] Wie bitte?

Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 24. September 2012 heißt es doch: „…Für die Einbeziehung sich bereits abzeichnender Verzögerungsfälle sind Entschädigungszahlungen von etwa 1 Mrd. Euro zu erwarten…“ [3] Wieso ist das Risiko klein, wenn sich bereits Schadensfälle abzeichnen? Was erzählt uns Bürgern unser Volksvertreter und Staatsbeamter denn hier?
Bereits der erste Offshore -Windpark (Trianel Windpark Borkum) wurde nach der Verabschiedung dieses Gesetzes im April 2013 zum Schadensfall. Der zweite Offshore-Windpark (Riffgat) wurde der zweite Schadensfall, im August 2013.

Genau 15 Monate später, am 29. Januar 2014, debattiert der Nordrhein-Westfälische Landtag einen Antrag zur vorzeitigen Überprüfung des Energieleitungsausbaugesetzes. Dazu der Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen: „Wir, also der Landtag Nordrhein-Westfalen, sollen die Landesregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative zu starten, die dann die Bundesregierung auffordern soll, etwas zu prüfen, was gerade erst vor 90 Tagen [4] geprüft wurde.“
Na ja, der 23 Juli 2013 ist schon länger als 90 Tage her, aber wir wollen da ja mal nicht so sein, Herr Hovenjürgen. Denn das Bundesbedarfsplangesetz vom 23. Juli 2013 [5] fließt in das Energieleitungsausbaugesetz [6] ein. Dieses ist eben vor der im Koalitionsvertrag [7] festgeschrieben Reduzierung des offshore-Windenergieausbaus beschlossen worden. Und genau auf diese Problematik zielt der Antrag!

Der Landtagsabgeordnete Dietmar Brockes versteigt sich sogar zu der Behauptung, dass die Darstellung einer Pressemitteilung der Piratenpartei Niedersachsen [8] über einen ganztägig sehr hohen der Anteil von erneuerbarem Strom im Netz am 6. Dezember 2013 falsch sei. Nicht ganztägig, sondern nur zu Spitzenzeiten sei dieser hohe Wert erreicht worden. Die Europäische Strombörse wies an diesem Tag – das Sturmtief Xaver fegte vom 5. bis 7. Dezember über Deutschland [9] – diesen sehr hohen Anteil von erneuerbarem Strom in ihrer täglichen Darstellung [10] über den ganzen Tag aus. An Fakten wollen wir uns hier aber nicht stören, nicht wahr, Herr Brockes?!
Die Aussage eines politischen Wettbewerbers in einer öffentlichen Landtagssitzung offenbar ohne Sachkenntnis als unwahr zu bezeichnen, wirkt schon sehr dreist. Sollte hier der politische Wettbewerber vor den Ohren der Öffentlichkeit als inkompetent dargestellt und diffamiert werden?

Ich befürchte, dass diese Beispiele aus dem Bereich der energiepolitischen Diskussion keine Einzelfälle der politischen Arbeit in Deutschland sind.

Das ist eine Form der Politik, die viele Bürger nicht mehr wollen: Respektlosigkeit vor dem politischen Wettbewerber, vor den Bürgern, vor dem Amt, vor der Würde unserer Demokratie! Das will auch ich nicht mehr. Deswegen bin ich Mitglied der Piratenpartei Deutschland geworden.

Es ist schon deprimierend, dass für eine solche Art von politischer Arbeit Gehalt und Pensionen gezahlt werden. Von vielen hart arbeitenden Bürgern unseres Landes.

Dr. Michael Berndt
Koordinator der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland

Quellen:

 

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