Aktuelles Pressemitteilung

Überwachung: Urteil zum Versammlungsrecht ist ein Sieg für die Grundrechte

CC-BY Tobias M. Eckrich

Die Piratenpartei Niedersachsen begrüßt das Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts zur heimlichen Überwachung von Versammlungen durch Zivilbeamte. Demnach müssen sich Zivilbeamte bei Versammlungen, also etwa Demonstrationen, in Niedersachsen zukünftig bei der Versammlungsleitung persönlich zu erkennen geben – so wie es das Gesetz unmissverständlich vorsieht [1, 2, 3]. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle Demonstrationen und Kundgebungen in ganz Niedersachsen.

»Es ist schockierend, mit welcher Dreistigkeit sich die Polizei bisher über die geltende Gesetzeslage hinweggesetzt hat«, erklärt Dr. Meinhart Ramaswamy, einer der Initiatoren der Klage und Vorstandsmitglied der niedersächsischen Piratenpartei. Der Vertreter der Polizeidirektion Göttingen beim Prozess, Matthias Scholze, hatte erklärt, das Gesetz sei »zu eng formuliert«, es müsse ein »redaktioneller Fehler« vorliegen. »Derartige Aussagen zeugen von einer erschreckenden Gleichgültigkeit gegenüber dem Rechtsstaat, den zu schützen die Polizei eigentlich berufen ist«, so Ramaswamy.

Richter Thomas Smollich sah dies genauso und erklärte in der mündlichen Verhandlung: “Das Versammlungsrecht ist nicht irgendwas – das ist ein Grundrecht!”

Die Göttinger Anti-Atom-Initiative, in der der Pirat Ramaswamy aktiv ist, hatte die örtliche Polizei verklagt, weil diese nicht bekanntgegeben hatte, welche Polizeibeamten in Zivil während der Mahnwachen anwesend waren, daher war der Einsatz rechtswidrig. Im Gesetz heißt es eindeutig: »Die Polizei kann bei Versammlungen unter freiem Himmel anwesend sein, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. Anwesende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben sich der Leiterin oder dem Leiter zu erkennen zu geben.« [4]

Quellen:

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